ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1) Allgemeines
Alle unsere Angebote, Verträge und deren Durchführung unterliegen ausschließlich den vorliegenden Bedingungen. Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Unter „dem Vertragspartner“ wird in diesen Bedingungen jede (natürliche oder juristische) Person verstanden, die mit unserem Unternehmen einen Vertrag abgeschlossen hat bzw. abschließen möchte, sowie deren Vertreter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Erben.
Durch die bloße Erteilung eines Auftrags und/oder die Entgegennahme der gelieferten Ware akzeptiert der Vertragspartner diese Bedingungen. Er erklärt sich damit stillschweigend mit der ausschließlichen Geltung dieser Bedingungen bei etwaigen weiteren mündlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail erteilten Aufträgen einverstanden, unabhängig von einer schriftlichen Bestätigung unsererseits.
2) Angebote
Alle von uns abgegebenen Angebote, gleich in welcher Form, sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Alle mit einem Angebot bereitgestellten Preislisten, Broschüren und sonstigen Daten wurden so genau wie möglich angegeben. Diese sind für uns nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Wir sind nicht verpflichtet, Detailangaben zu machen, es sei denn, dies wurde schriftlich anders vereinbart.
Wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen per Nachnahme zu liefern.
Angebotene Preise gelten nur für die angebotenen Mengen.
Die Zusendung von Angeboten und/oder sonstigen Unterlagen verpflichtet uns nicht zur Lieferung oder zur Annahme eines Auftrags.
Wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen bzw. Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3) Vertrag
Die Auftragsbestätigung gilt als richtige und vollständige Wiedergabe des Vertrags, es sei denn, der Vertragspartner hat innerhalb von zwei Werktagen dagegen widersprochen. Sie ist für uns nur dann verbindlich, wenn sie unsererseits von einer zum Vertragsabschluss bevollmächtigten Person unterzeichnet wurde.
Nachträglich getroffene Zusatzvereinbarungen oder Änderungen sowie (mündliche) Absprachen und/oder Zusagen unseres Personals oder in unserem Namen durch unsere Verkäufer, Agenten, Vertreter oder sonstige Vermittler binden uns nur, wenn diese von uns durch eine dazu bevollmächtigte Person schriftlich bestätigt wurden.
Für Arbeiten, für die aufgrund ihrer Art und ihres Umfangs kein Angebot bzw. keine Auftragsbestätigung versandt wird, gilt die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung. Diese wird ebenfalls als richtige und vollständige Wiedergabe des Vertrags angesehen, vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs des Vertragspartners innerhalb von acht Werktagen nach Rechnungsdatum.
Wir sind berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtung auszusetzen, wenn uns nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt geworden sind, die uns berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird.
Wir sind berechtigt – sofern wir dies für eine ordnungsgemäße Durchführung des uns erteilten Auftrags für notwendig oder wünschenswert halten –, bei der Durchführung des Vertrags Dritte einzuschalten, deren Kosten dem Vertragspartner gemäß den bereitgestellten Preisangaben weiterberechnet werden. Soweit möglich und/oder erforderlich, werden wir uns hierzu mit dem Vertragspartner abstimmen.
4) Preise
Jede Preisangabe ist freibleibend, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
Sofern nicht anders angegeben, basieren unsere Preise auf den zum Zeitpunkt des Angebots bzw. Auftragsdatums geltenden Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozial- und Regierungsabgaben, Frachten, Versicherungsprämien und sonstigen Kosten. Sie gelten ab Werk, Lager oder sonstigem Lagerort, exklusive Mehrwertsteuer, Zöllen, sonstigen Steuern, Abgaben und Gebühren sowie exklusive der Kosten für Be- und Entladung, Transport und Versicherung, angegeben in niederländischer Währung. Etwaige Kursänderungen werden weiterberechnet.
Im Falle der Erhöhung eines oder mehrerer Selbstkostenfaktoren sind wir berechtigt, den Auftragspreis 3 Monate nach dem Datum des Vertragsabschlusses entsprechend zu erhöhen, unter Beachtung etwaiger diesbezüglicher gesetzlicher Vorschriften, mit der Maßgabe, dass bereits bekannte zukünftige Preiserhöhungen bei der Auftragsbestätigung anzugeben sind.
5) Lieferung und Lieferzeit
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Lieferung an die Wohn-/Geschäftsadresse des Vertragspartners, exklusive Montage und Anschlüsse. Als Zeitpunkt der Lieferung gilt der Moment, in dem die Ware unser Unternehmen/Lager verlassen hat. Wenn wir für den Inlandstransport Transportmittel Dritter nutzen, gilt die Übergabe der Ware an den Transporteur oder Spediteur als Lieferung. Eine frachtfreie Lieferung erfolgt nur, wenn und soweit dies von uns auf der Rechnung oder anderweitig schriftlich angegeben ist.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferte Ware bzw. die Verpackung unverzüglich bei der Lieferung auf etwaige Mängel oder Beschädigungen zu überprüfen oder diese Prüfung nach Mitteilung unsererseits, dass die Ware zur Verfügung des Vertragspartners steht, durchzuführen.
Etwaige Fehlmengen oder Beschädigungen der gelieferten Ware und/oder der Verpackung, die bei der Lieferung vorhanden und von außen sichtbar sind, muss der Vertragspartner sofort auf dem Lieferschein, der Rechnung und/oder den Transportdokumenten vermerken (lassen). Andernfalls gilt die gelieferte Ware als genehmigt und diesbezügliche Reklamationen werden nicht mehr bearbeitet. Von außen nicht sichtbare Fehlmengen oder Beschädigungen sind uns innerhalb von 2 Werktagen nach Lieferung schriftlich zu melden, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, die wir gesondert in Rechnung stellen können. Der Vertragspartner ist dann verpflichtet, gemäß den Bestimmungen in Artikel 13 dieser Bedingungen zu zahlen.
Die Angabe der Lieferzeit erfolgt immer nur annähernd, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
Vereinbarte Lieferfristen führen bei Überschreitung nicht automatisch zu einem Verzug unsererseits.
Eine Überschreitung der Lieferzeit verpflichtet uns nicht zu Schadenersatz und gibt dem Vertragspartner nicht das Recht, den Vertrag zu kündigen oder die Annahme zu verweigern. Nur bei einer übermäßigen Überschreitung der Lieferzeit, die auf unser Verschulden zurückzuführen ist, ist der Vertragspartner berechtigt, den Vertrag aufzulösen, jedoch erst, nachdem uns eine angemessene Nachfrist gewährt wurde. Wenn die Ware nach Ablauf der Lieferzeit vom Vertragspartner nicht abgenommen wurde, wird sie auf dessen Rechnung und Risiko gelagert.
6) Transport / Risiko
Die Art des Transports, des Versands, der Verpackung usw. wird, sofern vom Vertragspartner keine nähere Anweisung erteilt wurde, von uns nach bestem Wissen und Gewissen bestimmt, ohne dass wir hierfür eine Haftung übernehmen. Spezifische Wünsche des Vertragspartners bezüglich des Transports/Versands werden nur ausgeführt, wenn der Vertragspartner erklärt hat, die Mehrkosten hierfür zu tragen.
Der Versand von Waren erfolgt stets, auch wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, auf Rechnung und Risiko des Vertragspartners, sofern nicht von uns versichert. Dies gilt auch dann, wenn der Transporteur fordert, dass auf den Frachtbriefen die Klausel enthalten ist, dass alle Transportschäden auf Rechnung und Risiko des Absenders gehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns von etwaigen Ansprüchen der Transporteure freizustellen.
7) Montage und Montagekosten
Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass für die Montage eventuell erforderliche Hilfswerkzeuge, Gerüste sowie Gas, Wasser, Elektrizität, Dampf, Druckluft, Heizung und Beleuchtung rechtzeitig und kostenlos am richtigen Ort zu unserer Verfügung stehen.
Montage-, Reise- und Aufenthaltskosten werden auf Basis der Nachkalkulation berechnet. Das bedeutet, dass wir nach Abschluss der Montage die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden für Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme sowie die zusätzlichen Kosten für Montagematerial und eventuelle Sonderausstattungen in Rechnung stellen.
8) Höhere Gewalt (Overmacht)
Eine Pflichtverletzung kann uns in den folgenden (nicht abschließend aufgezählten) Fällen nicht zugerechnet werden: Streik, übermäßiger Krankenstand unseres Personals, Transportengpässe, Feuer, behördliche Maßnahmen (einschließlich Ein- und Ausfuhrverbote), Kontingentierungen und Betriebsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten.
Wenn die höhere Gewalt nach unserer Einschätzung vorübergehender Natur ist, haben wir das Recht, die Erfüllung des Vertrags so lange auszusetzen, bis der Umstand, der die höhere Gewalt begründet, nicht mehr vorliegt.
Ist die Situation dauerhaft, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag schriftlich aufzulösen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Wir sind berechtigt, die Bezahlung der Leistungen zu fordern, die vor dem Eintreten der höheren Gewalt erbracht wurden.
9) Haftung
Wir haften nicht für die Folgen unrichtiger Angaben des Vertragspartners sowie für Schäden an Sachen des Vertragspartners oder Dritter, es sei denn, diese wurden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen verursacht.
Unsere Haftung ist in allen Fällen auf den Betrag beschränkt, der im jeweiligen Fall von unserer Versicherung gedeckt ist, oder – falls die Versicherung keinen Schutz bietet – auf den Bestellwert. Wir haften nicht für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von uns gelieferten Waren entsprechend dem Zweck zu verwenden, für den sie erworben wurden.
Sollte gerichtlich festgestellt werden, dass wir ungeachtet des Vorstehenden haftbar sind, ist unsere Haftung jederzeit primär auf den von der Haftpflichtversicherung ausgezahlten Betrag beschränkt. Falls keine Auszahlung erfolgt, ist die Haftung sekundär auf den Nettorechnungsbetrag der betreffenden Lieferung beschränkt.
10) Garantie und Gewährleistung
Wir garantieren für die Dauer von einem Jahr ab Lieferung, dass neue Geräte frei von Material- und Konstruktionsfehlern sind. Solche Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. Wir werden die entsprechenden Geräte oder Teile nach unserer Wahl reparieren oder ersetzen. Die einjährige Frist wird durch Garantieleistungen nicht verlängert oder erneuert.
Für Verbraucher in Deutschland gelten primär die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, sofern diese nicht rechtssicher für B2B-Geschäfte ausgeschlossen wurden. Die Garantie gilt nur bei sachgemäßer Bedienung und Wartung und erlischt, wenn ohne unsere Zustimmung Änderungen oder Reparaturen durch Dritte vorgenommen wurden.
11) Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner zustehenden Forderungen, einschließlich Zinsen und Kosten.
Der Vertragspartner ist vor der vollständigen Bezahlung nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Bei Verstößen sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung auf Kosten des Vertragspartners zurückzunehmen.
12) Aussetzung / Auflösung
Im Falle des Zahlungsverzugs, der Beantragung eines Insolvenzverfahrens oder der Liquidation des Vertragspartners sind wir berechtigt, ohne Inverzugsetzung alle laufenden Aufträge zu stornieren und noch nicht vollständig bezahlte Ware unter Verrechnung geleisteter Teilzahlungen zurückzufordern. In diesen Fällen werden alle unsere Forderungen sofort fällig.
13) Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart, hat die Zahlung netto bar bei Lieferung oder per Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Maßgeblich ist das Datum der Wertstellung auf unserem Bankkonto.
Zahlungen werden stets auf die älteste offene Forderung nebst Zinsen und Kosten angerechnet.
14) Zinsen und Kosten
Bei Zahlungsverzug ist der Vertragspartner verpflichtet, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (bei B2B-Geschäften derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) zu zahlen. Alle durch den Verzug entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Mahn- und Inkassokosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.
15) Anwendbares Recht und Verbraucherschlichtung
Es gilt ausschließlich das Recht der Niederlande unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Wenn Sie als Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland bestellen, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des deutschen Rechts hiervon unberührt.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
16) Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Den Haag (Niederlande).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bei der Industrie- und Handelskammer (Kamer van Koophandel) Den Haag unter der Nummer 28113296 hinterlegt.
Strapit Tape ist eine Initiative von Electro Medico B.V.
De Ren 52 c
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Handelsregister (KvK) Nummer: 28113296
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